§ 97a — GOG
(1) Die bisherige Vorsteherin des Bezirksgerichts Enns ist von Amts wegen auf eine Planstelle für Richterinnen oder Richter bei Bezirks- oder Landesgerichten des Bundeslands Oberösterreich zu ernennen bzw. zu versetzen.
(2) Die Bundesministerin für Justiz hat vor dieser Versetzung ein Gutachten des Personalsenats (Außensenats) des Oberlandesgerichts Linz darüber einzuholen, zu welchem Gericht diese Versetzung erfolgen soll.
(3) Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind innerhalb von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung zulässig.
§ 97a GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 97a
(1) Die Plenarberatungen einer Sitzungswoche werden mit einer Aktuellen Stunde eingeleitet, wenn dies von fünf Abgeordneten schriftlich spätestens 48 Stunden vorher — Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet — unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Themas verlangt wird. Liegen m…
§ 74b
…EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte gewidmet. § 31d Abs. 5 bleibt unberührt. (2) Für Aktuelle Europastunden gilt § 97a sinngemäß mit der Maßgabe, dass a) die Aktuelle Europastunde viermal im Jahr stattfindet und bei der Erstellung des Arbeitsplanes gemäß § 13 Abs. …
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