(1) Die bisherige Vorsteherin des Bezirksgerichts Enns ist von Amts wegen auf eine Planstelle für Richterinnen oder Richter bei Bezirks- oder Landesgerichten des Bundeslands Oberösterreich zu ernennen bzw. zu versetzen.
(2) Die Bundesministerin für Justiz hat vor dieser Versetzung ein Gutachten des Personalsenats (Außensenats) des Oberlandesgerichts Linz darüber einzuholen, zu welchem Gericht diese Versetzung erfolgen soll.
(3) Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind innerhalb von sechs Monaten ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung zulässig.
§ 97a GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 97a XIIIa. Aktuelle Stunde
…§ 97a. (1) Die Plenarberatungen einer Sitzungswoche werden mit einer Aktuellen Stunde eingeleitet, wenn dies von fünf Abgeordneten schriftlich spätestens 48 Stunden vorher — Samstage, Sonntage und…
§ 74b Xb. Besondere Bestimmungen zur Erörterung von EU-Themen
…EU-Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung mit anschließender Debatte gewidmet. § 31d Abs. 5 bleibt unberührt. (2) Für Aktuelle Europastunden gilt § 97a sinngemäß mit der Maßgabe, dass a) die Aktuelle Europastunde viermal im Jahr stattfindet und bei der Erstellung des Arbeitsplanes gemäß § 13 Abs. …
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