(1) Über Aufforderung des Vorsitzenden haben die Abgeordneten bei Namensaufruf durch die Worte „Ich gelobe“ unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.
(2) Später eintretende Abgeordnete leisten die Angelobung bei ihrem Eintritt.
§ 8 StLVwGG · StLVwGG · Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 8 § 8
…ihm nach diesem Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben insbesondere 1. die nähere Regelung des Dienstbetriebes, 2. innerorganisatorische Angelegenheiten, 3. die Regelung des Postlaufs und der Aktenverwaltung, 4. Angelegenheiten der Kanzleiordnung, 5. die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderliche Regelung der freien Dienstzeit der Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter und die Regelung der Dienstzeit des sonstigen Personals…
§ 2 GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 2 § 2
…1) Ein Abgeordneter wird seines Mandates verlustig: 1. wenn er die Angelobung nicht in der im § 4 vorgeschriebenen Weise oder überhaupt nicht leistet oder sie unter Beschränkungen oder Vorbehalten leisten will; 2. wenn er durch 30 Tage den Eintritt in den Nationalrat…
§ 87 § 87
…Wahlvorganges schriftlich überreicht wurden, sind von diesem dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen, doch sind auch Stimmzettel gültig, die auf einen anderen wählbaren Kandidaten lauten. (4) Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sowie die Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission gemäß § 4 Wehrgesetz werden auf Vorschlag des Hauptausschusses gewählt. (4a) Der Präsident des Rechnungshofes…
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