Die gerichtliche Beglaubigung ämtlicher Unterschriften zum Zwecke der Legalisirung im diplomatischen Wege erfolgt durch den Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz.
§ 23b GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 23b
…Privatpersonen allerdings nur mit deren Einwilligung. (4) Für den Inhalt der Stellungnahmen gemäß Abs. 1 bis 3 sowie der schriftlichen Äußerungen gemäß § 40 Abs. 1 sind die jeweiligen Einbringer datenschutzrechtlich verantwortlich.…
§ 35
… 32 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz, 36, 37, mit Ausnahme des Abs. 3, 37a und die §§ 38 bis 40 sinngemäß.…
§ 100b
…übermitteln oder c) den Präsidenten zu ersuchen, den Gegenstand einem anderen Ausschuß zuzuweisen, und 2. auch bereits Beschlüsse gemäß Abs. 2 beziehungsweise § 40 Abs. 1 fassen. In den Fällen der Z 1 lit. a und b hat der Ausschuß dem Nationalrat im Sinne des §…
§ 98
…auf Antrag eines seiner Mitglieder die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete (Einholung schriftlicher Äußerungen sowie Anhörung von Sachverständigen und anderen Auskunftspersonen unter Anwendung des § 40 Abs. 1 und 3 ) über Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist, beschließen. Bei der Verhandlung über einen solchen Antrag können Abänderungs- und Zusatzanträge…
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