§ 7 Dienststrafrecht der Richter.
In Kraft seit 10. Juli 1945
Up-to-date
Das Gesetz vom 21. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 46, betreffend die Disziplinarbehandlung der Richter und die unfreiwillige Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand.
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