§ 82 Neukonto natürlicher Personen
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Der Ausdruck „Neukonto natürlicher Personen“ bedeutet ein Neukonto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind.
Rückverweise
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 112 Übermittlung der gemeldeten Informationen an ausländische Behörden
…übermittelnden Informationen beziehen sich auf Besteuerungszeiträume ab dem 1. Jänner 2017. Abweichend davon sind in Bezug auf Neukonten im Sinne der §§ 82 und 86 bereits Informationen erfasst, die den Zeitraum zwischen 1. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 betreffen. (3) Ungeachtet des Abs. 1…