§ 81 Bestehendes Konto natürlicher Personen
In Kraft seit 01. Januar 2016
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§ 81 Bestehendes Konto natürlicher Personen — GMSG
Der Ausdruck „bestehendes Konto natürlicher Personen“ bedeutet ein bestehendes Konto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind.
§ 81 GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 81 Bestehendes Konto natürlicher Personen
…Bestehendes Konto natürlicher Personen § 81. Der Ausdruck „bestehendes Konto natürlicher Personen“ bedeutet ein bestehendes Konto, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind.…
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