GMSG
Gliederung
Rückverweise
Der Ausdruck „Versicherungsvertrag“ bedeutet einen Vertrag (nicht jedoch einen Rentenversicherungsvertrag), bei dem sich der Versicherungsgeber bereit erklärt, bei Eintritt eines konkreten Ereignisses im Zusammenhang mit einem Todesfall-, Krankheits-, Unfall-, Haftungs- oder Sachschadenrisiko einen Betrag zu zahlen.
§ 75 GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 75 Versicherungsvertrag
…Versicherungsvertrag § 75. Der Ausdruck „Versicherungsvertrag“ bedeutet einen Vertrag (nicht jedoch einen Rentenversicherungsvertrag), bei dem sich der Versicherungsgeber bereit erklärt, bei Eintritt eines konkreten Ereignisses im…