GMSG
Gliederung
8. Hauptstück Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“ Meldendes Finanzinstitut
§ 61e Meldepflichtiger Kryptowert
Der Ausdruck „meldepflichtiger Kryptowert“ bedeutet jegliche Kryptowerte außer digitaler Zentralbankwährungen, elektronischem Geld oder jegliche Kryptowerte, für die der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen hinreichend festgestellt hat, dass sie nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke verwendet werden können.
§ 61e GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 61e Meldepflichtiger Kryptowert
…Meldepflichtiger Kryptowert § 61e. Der Ausdruck „meldepflichtiger Kryptowert“ bedeutet jegliche Kryptowerte außer digitaler Zentralbankwährungen, elektronischem Geld oder jegliche Kryptowerte, für die der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen…
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