§ 61d Kryptowert
In Kraft seit 01. Januar 2026
Up-to-date
Der Ausdruck „Kryptowert“ bedeutet eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann.
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