GMSG
Gliederung
8. Hauptstück Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“ Meldendes Finanzinstitut
§ 61 Spezifizierte Versicherungsgesellschaft
Der Ausdruck „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ bedeutet einen Rechtsträger, bei dem es sich um eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) handelt, die einen rückkaufsfähigen Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag abschließt oder zur Leistung von Zahlungen in Bezug auf einen solchen Vertrag verpflichtet ist.
§ 61 GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 61 Spezifizierte Versicherungsgesellschaft
…Spezifizierte Versicherungsgesellschaft § 61. Der Ausdruck „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ bedeutet einen Rechtsträger, bei dem es sich um eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) handelt, die einen rückkaufsfähigen…
§ 56 Finanzinstitut
…„Finanzinstitut“ bedeutet ein Verwahrinstitut (§ 57), ein Einlageninstitut (§ 58), ein Investmentunternehmen (§ 59) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61).…
Rückverweise