Der Ausdruck „Einlageninstitut“ bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt.
Rückverweise
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 56 Finanzinstitut
…Der Ausdruck „Finanzinstitut“ bedeutet ein Verwahrinstitut (§ 57), ein Einlageninstitut (§ 58), ein Investmentunternehmen (§ 59) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61).…