Der Ausdruck „Einlageninstitut“ bedeutet einen Rechtsträger, der
1. im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt oder
2. E Geld oder digitale Zentralbankwährungen zugunsten seiner Kunden hält.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 58 Einlageninstitut
…Einlageninstitut § 58. Der Ausdruck „Einlageninstitut“ bedeutet einen Rechtsträger, der 1. im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen entgegennimmt oder 2. E Geld oder…
§ 56 Finanzinstitut
…Finanzinstitut § 56. Der Ausdruck „Finanzinstitut“ bedeutet ein Verwahrinstitut (§ 57), ein Einlageninstitut (§ 58), ein Investmentunternehmen (§ 59) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61).…
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