§ 43 Geltungsbereich des Hauptstückes
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die in den §§ 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 43 Geltungsbereich des Hauptstückes
…6. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern Geltungsbereich des Hauptstückes § 43. Die in den §§ 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.…
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