§ 41 Konten im Gegenwert von höchstens 250 000 US-Dollar
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtkontosaldo oder wert zum 30. September 2016 einen Betrag im Gegenwert von 250 000 US-Dollar nicht übersteigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch diesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Gesamtkontosaldo oder wert diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein.
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