GMSG
Gliederung
5. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
2. Abschnitt Überprüfungszeitraum
§ 40 Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar
Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 30. September 2016 muss bis 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.
§ 40 GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 40 Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar
…2. Abschnitt Überprüfungszeitraum Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar § 40. Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum…
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