§ 40 Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 30. September 2016 muss bis 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.
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