Die in den §§ 34 bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 33 Geltungsbereich des Abschnittes
…5. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern 1. Abschnitt Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflicht von Konten Geltungsbereich des Abschnittes § 33. Die in den §§ 34 bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.…
§ 3 Allgemeine Meldepflichten
…vorgelegt hat, 2. von jedem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist und für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 33 bis 53 eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind a) Name, b) Adresse, c) Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere…
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