§ 33 Geltungsbereich des Abschnittes
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die in den §§ 34 bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.
Rückverweise
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 3 Allgemeine Meldepflichten
…natürlichen Personen), 2. von jedem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist und für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 33 bis 53 eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind a) Name, b) Adresse, c) Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere…