§ 29 Geltungsbereich des Abschnittes
In Kraft seit 01. Januar 2016
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§ 29 Geltungsbereich des Abschnittes — GMSG
Die in den §§ 30 bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.
§ 29 GMSG · GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 29 Geltungsbereich des Abschnittes
…4. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen Geltungsbereich des Abschnittes § 29. Die in den §§ 30 bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.…
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