§ 28 Dauer der Meldepflicht von Konten
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Ein bestehendes Konto natürlicher Personen, das nach diesem Hauptstück als meldepflichtiges Konto identifiziert wurde, gilt in allen Folgejahren als meldepflichtiges Konto, es sei denn, der Kontoinhaber ist keine meldepflichtige Person mehr.
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