§ 17 Geltungsbereich des Abschnittes
In Kraft seit 01. Januar 2016
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GMSG
Gliederung
3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
2. Abschnitt Identifizierung von Konten von hohem Wert
§ 17 Geltungsbereich des Abschnittes
Die in den §§ 18 bis 26 geregelten erweiterten Überprüfungsverfahren gelten für Konten von hohem Wert.
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