Die in den §§ 18 bis 26 geregelten erweiterten Überprüfungsverfahren gelten für Konten von hohem Wert.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 17 Geltungsbereich des Abschnittes
…2. Abschnitt Identifizierung von Konten von hohem Wert Geltungsbereich des Abschnittes § 17. Die in den §§ 18 bis 26 geregelten erweiterten Überprüfungsverfahren gelten für Konten von hohem Wert.…
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