Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 115 Personenbezogene Bezeichnungen
…Personenbezogene Bezeichnungen § 115. Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.…
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