§ 10 Geltungsbereich des Abschnittes
In Kraft seit 01. Januar 2016
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Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 10 Geltungsbereich des Abschnittes
…3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen 1. Abschnitt Identifizierung von Konten von geringem Wert Geltungsbereich des Abschnittes § 10. Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.…
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