(1) Die Beschlüsse der Technischen Abteilung und der Rechtsabteilung können durch Rekurs an das Oberlandesgericht Wien angefochten werden.
(2) Gegen die einen Beschluss der Technischen Abteilung oder Rechtsabteilung vorbereitenden Verfügungen des Referenten ist kein Rechtsmittel zulässig.
Rückverweise
GMG · Gebrauchsmustergesetz
§ 53a
… 2, § 39 Abs. 1, 4 und 6, § 44 Abs. 1, die Überschrift des VII. Hauptstücks, §§ 46 bis 50d samt Überschriften, §§ 51b und 54 Z 4 in der Fassung der Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, BGBl. I…
§ 51a Übergangsbestimmungen
…Für Veröffentlichungsgebühren, zu deren Zahlung vor dem In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes gemäß § 19 Abs. 3 aufgefordert wird, ist § 46 Abs. 2 in der vor dem In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden. (7) Für Anträge, die vor dem In-Kraft…