§ 40 Gebrauchsmusterblatt
§ 40 Gebrauchsmusterblatt — GMG
§ 40 Gebrauchsmusterblatt — GMG
Anmerkung
Siehe die V über die Herausgabe amtlicher Publikationen des PA, BGBl.
Nr. 227/1994.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 211/1994
Inkrafttretungsdatum
01. April 1994
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12037488
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Patentamt hat ein periodisch erscheinendes amtliches Gebrauchsmusterblatt herauszugeben, in das insbesondere Veröffentlichungen gemäß § 23, Veröffentlichungen über das Ende des Gebrauchsmusterschutzes, über Teilverzichte, über Änderungen des Firmenwortlautes und der Person des Gebrauchsmusterinhabers sowie jene Veröffentlichungen aufzunehmen sind, die nach § 33 Abs. 2 in sinngemäßer Anwendung der §§ 128 und 133 Abs. 3 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259, zu erfolgen haben.
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