(1) Der Anmelder kann die sofortige, vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Recherchenberichtes unabhängige Veröffentlichung und Registrierung des Gebrauchsmusters beantragen. Dieser Antrag kann bis zum Tag vor Zustellung des Recherchenberichtes gestellt werden. Dem Antrag ist nur dann stattzugeben, wenn die Zahlung der Veröffentlichungsgebühr und der Zuschlagsgebühr für die beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung ordnungsgemäß nachgewiesen wird.
(2) Bestehen auf Grund der Gesetzmäßigkeitsprüfung (§ 18) gegen die Veröffentlichung und Registrierung keine Bedenken, sind die Veröffentlichung des Gebrauchsmusters im Gebrauchsmusterblatt (§ 23) und seine Registrierung im Gebrauchsmusterregister (§ 24) sofort zu verfügen.
(3) Ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und Registrierung des Gebrauchsmusters der Recherchenbericht noch nicht fertiggestellt, wird dieser nicht in die Gebrauchsmusterschrift (§ 25) aufgenommen, sondern gesondert ausgegeben. Der Recherchenbericht wird dem Gebrauchsmusterinhaber übermittelt.
Rückverweise
GMG · Gebrauchsmustergesetz
§ 25 Gebrauchsmusterschrift
…insbesondere aufgenommen werden: 1. die im § 24 genannten Angaben; 2. die der Verfügung der Veröffentlichung und Registrierung des Gebrauchsmusters (§§ 22, 27 Abs. 2) zugrunde liegende Fassung der Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung; 3. der Recherchenbericht, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 3 eine…
§ 28 Nichtigerklärung
…§ 1 bis 3 nicht entspricht; 2. die Ansprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen, die der Verfügung gemäß § 22 oder § 27 Abs. 2 zugrunde liegen, die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbaren, daß sie ein Fachmann ausführen kann; 3. der Gegenstand des Gebrauchsmusters über…
§ 19 Recherchenbericht
…Der Recherchenbericht ist möglichst binnen sechs Monaten ab dem Anmeldetag zu erstellen. (3) Stellt der Anmelder keinen Antrag auf beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung (§ 27), so ist der Recherchenbericht dem Anmelder mit der Aufforderung zuzustellen, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Zustellung des Berichtes die Veröffentlichungsgebühr zu zahlen und…