GmbHG
Gliederung
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
§ 72 Vermögensverteilung
Das Vermögen der Gesellschaft wird unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. Durch den Gesellschaftsvertrag kann ein anderes Verhältnis für die Verteilung bestimmt werden.
§ 9 FlexKapGG · FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 9 Unternehmenswert-Anteile
… 70 Abs. 1 und 2 GmbHG oder nach § 83 Abs. 2 und 3 GmbHG und keine Nachschusspflicht nach § 72 GmbHG. Bei Kapitalerhöhungen kommt ihnen kein Vorrecht zur Übernahme der neuen Stammeinlagen zu, sofern dies nicht im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. (3) Unternehmenswert-Beteiligte haben Anspruch auf…
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