GmbHG
Gliederung
Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
§ 59 (weggefallen)
Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden
§ 15 Herabsetzung des Stammkapitals
…gebundene Kapitalrücklage einzustellen. Kleine und mittelgroße Gesellschaften können diese Beträge in eine nicht gebundene Kapitalrücklage einstellen oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen. § 59 Abs. 1 GmbHG gilt mit der Einschränkung sinngemäß, dass die §§ 183 und 185 bis 188 AktG mit Ausnahme von § 188 Abs. 1…
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