(1) Zahlungen an die Gesellschafter auf Grund der Herabsetzung des Stammkapitals sind erst nach Eintragung der betreffenden Abänderung des Gesellschaftsvertrages in das Firmenbuch zulässig.
(2) In dem gleichen Zeitpunkte erlangt auch eine durch die Herabsetzung bezweckte Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Einzahlungen auf nicht voll eingezahlte Stammeinlagen Wirksamkeit.
Rückverweise
FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 24 Wirksamwerden der Einziehung
…4 oder, wenn gemäß § 23 Abs. 2 die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen sind, mit der Eintragung gemäß § 57 GmbHG ist das Stammkapital um den auf die eingezogenen Geschäftsanteile entfallenden Betrag herabgesetzt. Handelt es sich um eine durch den Gesellschaftsvertrag angeordnete Zwangseinziehung, so tritt, wenn…
§ 23 Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Geschäftsanteilen
…Zweck der Einziehung gewährt wird, und für die Befreiung dieser Gesellschafterinnen von der Verpflichtung zur Leistung von Einlagen gelten die §§ 55 bis 57 GmbHG sinngemäß. (3) Die §§ 55 bis § 57 GmbHG müssen nicht befolgt werden, wenn Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen voll geleistet sind…