§ 59 Verweisungen
§ 59 Verweisungen — GlBG
§ 59 Verweisungen — GlBG
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 66/2004
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2004
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40052939
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen