§ 42 Gleichstellung
§ 42 Gleichstellung — GlBG
§ 42 Gleichstellung — GlBG
Beachte
Grundsatzbestimmung
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 66/2004
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2004
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40052922
Zuletzt nach Updates gesucht am
Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
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