BundesrechtBundesgesetzeGleichbehandlungsgesetzIII. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen1. Abschnitt Geltungsbereich§ 36

§ 36Gebot des diskriminierungsfreien Inserierens von Wohnraum

In Kraft seit 01. März 2011
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