Art. 11 § 15 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu den §§ 3 und 5, BGBl. 343/1970)
In Kraft seit 31. Dezember 2009
Up-to-date
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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