Art. 4 § 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 20/1991, zu § 32, BGBl. Nr. 501/1984)
In Kraft seit 01. Januar 1991
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Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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