Für Zwecke der Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information werden ab dem Jahr 1998 jährlich Anteile am Aufkommen an der Umsatzsteuer nach Maßgabe des jeweiligen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Rückverweise
GfG · Gesundheitsförderungsgesetz
§ 5 Vollziehung
…dieses Bundesgesetzes ist, sofern Abs. 2 nichts anderes bestimmt, der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales betraut. (2) Mit der Vollziehung des § 4 ist der Bundesminister für Finanzen betraut.…
§ 3 Durchführung der Aufgaben
…übertragen. (2) Die Tätigkeit der Gesellschaft gemäß Abs. 1 kann vom Bund unter Verwendung der nach dem jeweiligen Bundesfinanzgesetz verfügbaren Bundesmittel gemäß § 4 gefördert werden. Diese für das jeweilige Kalenderjahr gewährten Zuschüsse können durch allfällige Auflösung von Rücklagen von in den Vorjahren nicht in Anspruch genommenen Mitteln erhöht…