§ 84m Verordnungsermächtigung
§ 84m Verordnungsermächtigung — GewO 1994
§ 84m Verordnungsermächtigung — GewO 1994
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2015
Inkrafttretungsdatum
10. Juli 2015
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40172624
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Bestimmungen über
1. die Pflichten des Betriebsinhabers nach einem schweren Unfall,
2. das Sicherheitskonzept,
3. das Sicherheitsmanagementsystem
4. den Sicherheitsbericht und
5. den internen Notfallplan
zu erlassen.
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