Der Betriebsinhaber hat alle nach dem Stand der Technik (§ 71a) notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen.
Rückverweise
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 366 Strafbestimmungen
…oder einer Anordnung der Behörde nach § 338 Abs. 9 in sinngemäßer Anwendung des § 7 MING zuwiderhandelt; 7. entgegen § 84c nicht alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um schwere Unfälle zu verhüten oder deren Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen; 8. die Tätigkeit…
IUV 2015 · Industrieunfallverordnung 2015
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Szenario die Annahme des Ablaufs von kausal verknüpften Ereignissen, der zu einem Industrieunfall führen kann; 4. Betriebsorganisation die festgelegten, mit den Anforderungen des § 84c GewO 1994 in Einklang stehenden Verantwortlichkeiten und Befugnisse der Betriebsangehörigen auf allen Funktionsstufen einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen diesen Verantwortlichkeiten und Befugnissen; 5. systematisches Verfahren eine vor der…