GewO 1994
Gliederung
I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
6. Umfang der Gewerbeberechtigung
§ 34 Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens
Keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedarf es für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens mit Ausnahme des Geld- und Zahlungsverkehrs (§ 1 Abs. 1 BWG), wenn diese von Gewerbetreibenden erbracht werden.
Rückverweise