§ 12
In Kraft seit 01. Januar 2007
Up-to-date
Die Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in eine offene Gesellschaft berührt nicht die Gewerbeberechtigung.
Rückverweise
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 81
…im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 3 bis 5 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden, 8. Sanierung gemäß § 12 des Luftreinhaltegesetzes für Kesselanlagen, BGBl. Nr. 380/1988, 9. Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen, 10. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (§ …