GewO 1994
Gliederung
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. Nr. L 267 vom 10.10.2009, S. 7).
Art. 1 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994 – Übergangsrecht
Art. 1
… 93 der Gewerberechtsnovelle 1988 (§ 82b Abs. 1) angeführten Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen beginnen für die jeweils erste dieser Prüfungen mit 1. Jänner 1989. (5) Art. I Z 94 der Gewerberechtsnovelle 1988 (§ 83 letzter Satz) ist auf Betriebsanlagen, die am 29. Juli 1988 bereits aufgelassen waren…
§ 117 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 117 Immobilientreuhänder
…Tätigkeit der Vermittlung von Hypothekarkrediten gemäß Abs. 2 Z 5 nicht vom Gewerbewortlaut ausgenommen ist, muss zusätzlich die Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie gemäß Art. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1125/2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische…
§ 365y Datenschutz, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und statistische Daten
…unterhalten hat, sowie über die Art dieser Geschäftsbeziehung. (4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage von Art. 1 der Geldwäsche-RL ist als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten…
§ 373g
…Hinsichtlich der inländischen Niederlassung von Finanzinstituten im Sinne des Art. 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG aus anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, die Tätigkeiten gemäß Z 2 bis 14 des…
§ 136a Gewerbliche Vermögensberatung
…der Vermittlung von Hypothekarkrediten gemäß Abs. 1 Z 2 lit. b muss aus den genannten Deckungssummen die Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie gemäß Art. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1125/2014 zur Verfügung stehen.…
Rückverweise