6Ob160/13t—OGH Entscheidung
16. Dezember 2013
…bietet eine spezialgesetzliche Möglichkeit zu einer Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge für Unternehmen im Eigentum von Genossenschaften, nicht hingegen für Genossenschaften als solche. 8.4. Das Genossenschaftsverschmelzungsgesetz (GenVG, BGBl 223/1980) ermöglicht die Verschmelzung von Genossenschaften und betrifft damit andere Sachverhaltskonstellationen. Dieses Gesetz erfasst ausschließlich Verschmelzungen zwischen Genossenschaften ( Weiß in Dellinger , GenVG…