Art. 5 § 8 Eintritt der Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB
In Kraft seit 01. Januar 1998
Up-to-date
Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale gemäß § 221 und § 246 HGB treten ein, wenn diese Merkmale an den beiden dem 31. Dezember 1997 vorangehenden Abschlußstichtagen zutreffen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden