(1) Die Genossenschafter können die genehmigte Beitragsberechnung durch Rekurs anfechten.
(2) Infolge der Erhebung des Rekurses kann die Aufschiebung der Exekution angeordnet werden.
§ 18 GenIG · GenIG · Genossenschaftsinsolvenzgesetz
§ 18 § 18.
…3 Abs. 2 und 4 , §§ 6, 7 Abs. 2 , § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 15 und 17 in der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2010 geänderten Fassung treten mit 1. August 2010 in Kraft…
§ 11 § 11.
Zeigt sich, daß der Abgang auf Grund einer Beitragsberechnung nicht gedeckt wird, so hat der Masseverwalter eine Zusatzberechnung aufzustellen, auf welche die Bestimmungen der §§ 3 bis 10 Anwendung finden. Nötigenfalls ist die Aufstellung einer Zusatzberechnung zu wiederholen.
§ 315 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 315 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
…werten. (2) Für die Berechnung und die Eintreibung der Nachschüsse im Konkursverfahren sind § 2 und § 4 bis § 12 des GenIG sinngemäß anzuwenden. Die Nachschüsse dürfen ein in der Satzung festgesetztes Höchstmaß nicht übersteigen. (3) Bei der Beurteilung, ob das Vermögen des Vereins zur Deckung der…
Rückverweise