§ 94f
§ 94f — GenG
§ 94f — GenG
Zuerst erschienen durch
RGBl. Nr. 70/1873 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2015
Inkrafttretungsdatum
14. Januar 2015
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40167767
Zuletzt nach Updates gesucht am
§ 22 Abs. 5 und § 24e Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2015 treten mit 20. Juli 2015 in Kraft und sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Auf Geschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2016 begonnen haben, sind die Bestimmungen in der Fassung vor dem Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2015 weiterhin anzuwenden.
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