Mitglieder des Vorstandes und Liquidatoren, welche den Vorschriften der §§. 79 81 entgegenhandeln, sind persönlich und solidarisch zur Erstattung der geleisteten Zahlungen verpflichtet.
Rückverweise
…mit beschränkter Haftung. Bei dieser handle es sich weder um eine Kapitalgesellschaft, noch um eine Personengesellschaft; sie verbinde vielmehr gewisse Elemente beider Gesellschaftsarten. Gemäß § 82 Abs 1 GenG könnten die Geschäftsanteile und die sonstigen aufgrund des Genossenschaftsverhältnisses zugeschriebenen Guthaben der Genossenschafter mit Bewilligung des Vorstands an andere übertragen werden, wenn nicht der Genossenschaftsvertrag…