Vor erfolgter Eintragung in das Firmenbuch besteht die Genossenschaft als solche nicht. Wenn vor erfolgter Eintragung im Namen der Genossenschaft gehandelt wird, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.
Rückverweise
…§ 5 sieht ausdrücklich vor, daß ein Antrag auf Registrierung des alten Firmenwortlautes gestellt werden muß, also nicht durch Verwaltungsanordnung ersetzt werden kann. Nach § 8 GenG. entsteht eine Genossenschaft erst durch Registereintragung. Abschließend sei bemerkt, daß auch nach dem Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 10. März 1948 für die nach…
…der Firmenbucheintragung entsteht (§ 123 Abs 1 UGB, § 2 Abs 1 GmbHG, § 34 Abs 1 AktG, § 8 GenG, § 7 Abs 1 PSG), ist die Vertretung des jeweiligen Rechtsträgers zumindest im Zeitpunkt der Eintragung des Rechtsträgers in das Firmenbuch jedenfalls gewährleistet: Ein Rechtsträger…
…Geschäftsbetrieb ausgerichtet und zeigt dadurch Merkmale auf, die wesentliche Abgrenzungskriterien der genossenschaftlichen Organisationsform gegenüber anderen Gesellschaftsformen sind. Mangels Registrierung im Genossenschaftsregister besteht keine Genossenschaft (§ 8 GenG). Der beklagte Verein ist aber auch keineswegs, wie die Vorinstanzen unrichtig angenommen haben, als Verein iS des Vereinspatents 1852 anzusehen, denn für die Existenz einer…