BundesrechtBundesgesetzeGenossenschaftsgesetzI. Hauptstück. Allgemeine Bestimmungen.Zweiter Abschnitt. Von dem Vorstande, dem Aufsichtsrathe und der Generalversammlung.§ 24e

§ 24eAufgaben, Rechte und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats

In Kraft seit 20. Juli 2015
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