§ 20 §. 20.
§ 20 §. 20. — GenG
§ 20 §. 20. — GenG
Zuerst erschienen durch
RGBl. Nr. 70/1873
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1873
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12019880
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