§ 22 — GebG
Ist zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen, so ist die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten.
…nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren höchstes Ausmaß ausgedrückt oder ist" und "im ersteren Falle nach dem Höchstbetrag, im letzteren Falle" in §22 Gebührengesetz 1957 (in der Folge: GebG), BGBl. Nr. 267, entstanden. 3. Zur Rechtslage: Die maßgeblichen Bestimmungen des GebG, BGBl. 267/1957, - davon §17 idF BGBl. 668/1976 und §33…
Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
§ 4
…in denen sich der Bestandnehmer zur Übernahme von Kosten (zB Baukosten oder Renovierungskosten) verpflichtet, deren Höhe bei Vertragsabschluß unter Beachtung der sich aus § 22 und § 26 GebG ergebenden Grundsätze noch nicht abschätzbar ist.…
…diesem Fall keine verfassungsrechtlich relevanten Fragen zu klären sind. Soweit sich der Bf. zur Begründung seiner Beschwerde auch auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu §22 GebG (VfGH vom 20.6.2006, G1/06) bezieht, ist festzuhalten: §22 GebG in der ursprünglichen Fassung lautete: 'Ist eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl…
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