G1/06—VfGH Entscheidung
20. Juni 2006
…nicht mit einem bestimmten Betrage, wohl aber deren höchstes Ausmaß ausgedrückt oder ist" und "im ersteren Falle nach dem Höchstbetrag, im letzteren Falle" in §22 Gebührengesetz 1957 (in der Folge: GebG), BGBl. Nr. 267, entstanden. 3. Zur Rechtslage: Die maßgeblichen Bestimmungen des GebG, BGBl. 267/1957, - davon §17 idF BGBl. 668/1976 und §33…