Dieses Bundesgesetz ist auf schriftliche Auskünfte, Befunde und Gutachten von Behörden (Ämtern und Anstalten) an Strafgerichte nicht anzuwenden.
Rückverweise
…Recht erkannt: Der Beschluß des Strafbezirksgerichtes Wien vom 20.August 1996, GZ 4 U 326/96-8, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 66 GebAG. Gründe: Mit dem oben bezeichneten Beschluß wurden die Gebühren der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für das über Auftrag des Gerichtes erstellte Gutachten "über die…