BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines Grundbuchsgesetz 1955DRITTES HAUPTSTÜCK. Von dem Verfahren in Grundbuchssachen.DRITTER ABSCHNITT. Von der Erledigung der Gesuche.§ 99

§ 99b) der Abweisung:

In Kraft seit 11. Juni 1955
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