GBG 1955
Gliederung
ZWEITES HAUPTSTÜCK. Von den bücherlichen Eintragungen.
VIERTER ABSCHNITT. Von der Anmerkung.
§ 70
Die Anmerkung des Streites kann auch dem bewilligt werden, der aus dem Grund der Ersitzung (§ 1498 ABGB.) die Zuerkennung eines dinglichen Rechtes begehrt.
…nach § 126 Abs. 2 GBG 1955 zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Abgesehen von dem hier nicht in Frage kommenden Fall des § 70 GBG 1955 kann nur jemand, der durch eine Einverleibung in seinem bücherlichen Rechte verletzt erscheint, die Einverleibung aus dem Grunde der Ungültigkeit im Prozeßwege bestreitet und die…
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