Die Anmerkung des Streites kann auch dem bewilligt werden, der aus dem Grund der Ersitzung (§ 1498 ABGB.) die Zuerkennung eines dinglichen Rechtes begehrt.
§ 71 GBG 1955 · GBG 1955 · Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955
§ 71
…1) Die Streitanmerkung einer Löschungsklage wegen Verjährung ( § 69 ) oder einer Klage auf Zuerkennung eines dinglichen Rechtes in Folge der Ersitzung ( § 70 ) hat jedoch gegen dritte Personen keine Wirkung, die im Vertrauen auf das Grundbuch bücherliche Einverleibungen oder Vormerkungen vor dem Zeitpunkt erwirkt haben, in dem das…
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